Die 2. Änderung und Erweiterung der Kombinierten Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Einfürst“ hat in der Zeit vom 09.12.2020 bis 11.01.2021 öffentlich ausgelegen.

Aufgrund der persönlichen Ausarbeitung des Abwägungsvorschlags, welcher der Verwaltung am 01.04.2021 vorgelegt wurde, erfolgt die Behandlung in der Sitzung am 14.04.2021.

 

 

Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

 

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

- Bund Naturschutz

 

- Zweckverband Abfallwirtschaft.

 

 

 

Anregungen haben vorgebracht: