Sitzung: 24.02.2021 SR/56/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Die Stadt Bogen
erreichen immer wieder Anfragen und Anträge zur Errichtung von
PV-Freiflächenanlagen.
Zur Steigerung
der Akzeptanz bei den ansässigen Bürgerinnen und Bürgern wäre es gerade bei
nicht ortsansässigen Investoren zielführend, wenn diese auch einen Anteil an
Bürgerbeteiligung vorsehen.
Die Gewerbesteuer
wird nach § 29 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zerlegt, wobei der
Zerlegungsmaßstab nach Arbeitslöhnen oder Anlagevermögen regelmäßig zu
ungünstigen Ergebnissen für die Stadt Bogen führt, soweit der Investor nicht
ortsansässig ist. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bereits
freiwillige Vereinbarungen geschlossen, nach denen der Maßstab für die
Zerlegung des Steuermessbetrags wie folgt regelt wurde:
- 10 % des Steuermessbetrags entfällt auf die Kommune, in der der
Investor/Betreiber betriebsansässig ist und
- 90 % des Steuermessbetrags (ggf. im Verhältnis der jährlichen
Stromerlöse) entfällt auf die Stadt Bogen.
In diesen Fällen
ist das Einvernehmen der Kommune (in der der Investor seinen Betriebssitz
unterhält) hinsichtlich der Zerlegung des Steuermessbetrags allerdings
notwendig.
Beschluss:
Der Stadtrat steht der Energiewende äußerst positiv
gegenüber und sieht in der Schaffung neuer PV-Freiflächenanlagen eine sinnvolle
Alternative, nachhaltigen Strom zu erzeugen. Auch in der Stadt Bogen wurden
bereits viele PV-Freiflächenanlagen errichtet. Zur Erhöhung der Akzeptanz bei
den ansässigen Bürgerinnen und Bürgern wird eine Bürgerbeteiligung begrüßt.
Darüber hinaus soll die Verwaltung bei zukünftigen Projekten versuchen,
Vereinbarungen über die Zerlegung des Steuermessbetrags zu schließen, um einen
höheren Anteil aus der Gewerbesteuer zu generieren. Auch die regionale
Wertschöpfung wird dadurch erhöht.