Sitzung: 27.01.2021 BSA/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Überschreitung der zulässigen Baugrenze pro Grundstück von 15 m, geplant 25 m, ist bauordnungsrechtlich von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.