Es wurde in der StR-Sitzung vom 31.07.2019 festgelegt, dass für das Grundstück, auf dem dieses Bauvorhaben geplant ist, eine Wohnbebauung mit mind. 4 Wohneinheiten gefordert wird.

 

Vom Bauherrn werden diverse Befreiungen bzw. Abweichungen wie folgt beantragt: