Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die naturschutzrechtlichen Belange werden zur Kenntnis genommen.

 

Das Planungsbüro hat einen der Vorschläge zum Artenschutz auszuwählen, abzuarbeiten und die Ergebnisse sowohl in der künftigen Planung mitaufzunehmen, als auch entsprechend bei der Ausarbeitung der Bebauungspläne zu berücksichtigen.

Darüber hinaus ist der Kompensationsbedarf entsprechend zu berücksichtigen und zu ermitteln.