Sitzung: 16.12.2020 SR/54/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Am Waldfriedhof
soll eine neue Bestattungsart, Urnengräber naturnahe Bestattung, eingeführt
werden. Um diese Bestattungsart rechtmäßig abrechnen und verbescheiden zu
können ist die Änderung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Es soll eine
neue Gebührenposition, Urnengrab naturnahe Bestattung, der Satzung hinzugefügt
werden. Die Gebühr für ein Urnengrab naturnahe Bestattung soll für 12 Jahre
396.- Euro betragen. Die Belegung ist mit maximal zwei Urnen zulässig.
Beschluss:
Der Einführung der neuen Gebührenposition, Urnengrab naturnahe
Bestattung (396.- Euro für 12 Jahre) und der entsprechenden neuen
Friedhofsgebührensatzung wird zugestimmt.
Abstimmungsvermerke:
StR-Mitglieder Karl,
Franz und Brandl abwesend.