Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Am Waldfriedhof soll eine neue Bestattungsart, Urnengräber naturnahe Bestattung, eingeführt werden. Um diese Bestattungsart rechtmäßig abrechnen und verbescheiden zu können ist die Änderung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Es soll eine neue Gebührenposition, Urnengrab naturnahe Bestattung, der Satzung hinzugefügt werden. Die Gebühr für ein Urnengrab naturnahe Bestattung soll für 12 Jahre 396.- Euro betragen. Die Belegung ist mit maximal zwei Urnen zulässig.

 


Beschluss:

 

Der Einführung der neuen Gebührenposition, Urnengrab naturnahe Bestattung (396.- Euro für 12 Jahre) und der entsprechenden neuen Friedhofsgebührensatzung wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsvermerke:

 

StR-Mitglieder Karl, Franz und Brandl abwesend.