Sitzung: 02.12.2020 BSA/11/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Königsberger Straße 9, wird erteilt, sobald die schriftlichen Zustimmungen der Fl.-Nr. 1011 und 1011/2 zur geplanten Auffüllung erteilt werden.
Die Verwaltung hat dem Bauherrn hierzu eine Frist zu setzen.
Sollte die schriftliche Zustimmung verweigert werden, ist das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.