Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Begründung des Bebauungsplans:

 

Mit der vorausgegangenen nicht gebilligten Planung des Investors und der Reduzierung der Geschoßfläche und der Veranschaulichung durch den Investor und der sodann erfolgten Billigung wurde die konzentrierte Wohnbebauung hinreichend als geeignet für eine konzentrierte Wohnbebauung erachtet und die Gestaltung des Ortsbildes beachtet.

 

Die Geschossfläche und die gebilligten Planungen sind beizubehalten.

 


Abstimmungsvermerke:

Der Antrag ist somit abgelehnt