Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Falsche topographische Verhältnisse:

 

Der Investor hat die Höhenverhältnisse ein weiteres Mal darzulegen und aufzuzeigen. Hierbei soll der Blickwinkel der Tiefgarage von der Straße „Am Bruckweg“ und „Bayerwaldstraße“ aufgezeigt werden.

 

Ferner soll hier eine mögliche Verschattung gegenüber den Mandanten der Rechtsanwälte Graml & Kollegen aufgezeigt werden. Bestenfalls mittels einer Lichteinfallmessung über das Jahr hinweg.