Sitzung: 21.09.2016 BUSA/08/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Dass die vorgesehene Bebauung an die Trinkwasserleitung angeschlossen werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Der Bauherr ist darauf hinzuweisen, dass eine rechtzeitige Abstimmung mit den Stadtwerken zu erfolgen hat. Die restliche Bebauung der Fl.Nr. 542 ist nicht vorgesehen. Die Hinweise zum Mindestabstand von Pflanzungen zu Leitungen wird aufgenommen.