Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Bauherren sind darauf hinzuweisen, dass zutage tretende Bodendenkmäler dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden sind. Die weiter vorgebrachten Hinweise werden in die Satzung aufgenommen.