Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Belange sind hinreichend zu berücksichtigen. Etwaige Sprengungen sind unter Berücksichtigung der Sicherheit der Nachbarn und deren Eigentum unter ausreichender Vorankündigung bei der Stadt Bogen genehmigen zu lassen.

 

Die Kosten hierfür trägt allesamt der Investor.