Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung der Einbeziehungssatzung Einfürst soll anbei vor der Auslegung nochmals der Geltungsbereich aufgezeigt und gebilligt werden.

 

Die GRZ ist auf 0,30 und die zulässige Wandhöhe auf 6,5 m festgesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss billigt den Teilausschnitt der 2. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Einfürst“ im vorgelegten Geltungsbereich. Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf auszulegen.