Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

In beiliegendem Schreiben vom 28.07.2016 wurden wir im Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes beteiligt. Von Seiten des Regionalen Planungsverbandes wurden wir aufgefordert, eine Stellungnahme bis zum 14.10.2016 abzugeben, da diese dann in die Stellungnahme des Planungsverbandes mit eingearbeitet wird. Vom Bayerischen Städtetag wurde eine Synopse erarbeitet, die Sie ebenfalls erhalten. Hier ist das Landesentwicklungsprogramm dem LEP-Entwurf gegenübergestellt.

 


Beschluss:

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Landesentwicklungsprogrammes nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Es ist vorgesehen, das zentralörtliche System in Bayern in vier Stufen zu teilen. Als 4. Stufe wurden die Metropolregionen aufgenommen. Sie sollen einen großräumigen Entwicklungsauftrag wahrnehmen. Unserer Meinung nach führt dies zu einer Zentralisierung von bestimmten Einrichtungen wie z.B. landes- und bundesweiten Verwaltungs- und Wirtschaftseinrichtungen. Bei der bisherigen Strukturierung in drei Regionen wäre dies auch in Oberzentren möglich. Die Ausweisung der Metropolregionen wird deshalb abgelehnt, da die Oberzentren dadurch geschwächt und die Ballungsräume noch verstärkt würden. Ziel müsste es jedoch sein, den ländlichen Raum mit seinen Ober- und Mittelzentren zu stärken.

 

Durch die Ausweisung der Metropolregionen würden Oberzentren in ihrer Entwicklung bzw. in ihren Entwicklungsmöglichkeiten geschwächt, was sich wiederum auf die nachfolgenden Mittel- und Grundzentren auswirken wird. Es sollte deshalb bei der bisherigen Strukturierung in den Stufen Grundzentren – Mittelzentren – Oberzentren verbleiben.

 

Mittel- und Oberzentren sollen den gehobenen Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen decken. Hierzu zählen insbesondere weiterführende Schulen, Gesundheits- und Betreuungswesen, Kinder- und Jugendhilfe sowie Verwaltungen. Vor allen Dingen beim Gesundheitswesen, wie etwa Krankenhäusern der Grundversorgung, ist darauf zu achten, dass  in den Krankenhäusern der Grundversorgung Geburtsstationen wieder errichtet werden bzw. verbleiben können. Hier ist eine Zentralisierung in Richtung Oberzentren festzustellen, was dazu führt, dass im ländlichen Raum die nächstgelegenen Geburtsstationen  in einer Entfernung von bis zu 50 km oder noch weiter entfernt angefahren werden müssen. Wir sehen hier den Staat in der Pflicht, die Grundversorgung in allen Bereichen flächendeckend, insbesondere im ländlichen Raum, sicherzustellen.

 

Es sollte der gesamte Landkreis Straubing-Bogen als Raum mit besonderem Handlungsbedarf aufgenommen werden. Durch die Lage des Landkreises, der vom Bayerischen Wald bis in den Gäuboden und Richtung Norden bis kurz vor Regensburg zu liegen kommt, sind Teilbereiche untergeordnet. Hier ist eine gleichmäßige Strukturierung als Grundzentren mit entsprechendem Versorgungsauftrag in allen Bereichen aufzubauen bzw. zu gewährleisten, was auch zu einer natürlichen Stärkung der sich in diesem Raum befindlichen Mittel- und Oberzentren führen wird.

 

Abschließend vertreten wir die Meinung, dass die Fortschreibung des Landesentwicklungs-programmes keine Vorteile in der Entwicklung bringt. Auf die Fortschreibung sollte verzichtet werden, das Landesentwicklungsprogramm in seiner bisherigen Form hat sich bewährt.