Sitzung: 16.09.2020 HFSA/27/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Der bestehende Versicherungsvertrag für die
Maibäume wurde der Stadt Bogen mit Schreiben vom 14.04.2020 rückwirkend per
01.01.2020 aufgehoben. Ein Neuabschluss in der bisherigen Vertragskonstellation
ist nicht mehr möglich.
Für alle zukünftigen Maibäume wird gerade
den Vereinen empfohlen zu prüfen, ob das Aufstellen eines Maibaumes bereits in
der jeweiligen bestehenden Vereinshaftpflicht mitversichert ist oder ggf. durch
einen Mehrbeitrag mitversichert werden könnte. Nach Auskunft einer Versicherung
kann für einen Maibaum (bis zu einer Standdauer von einem Jahr) ebenfalls eine
Versicherung abgeschlossen werden, falls eine Vereinshaftpflicht nicht
vorhanden und/oder gewünscht ist. Im Einzelfall könnte auch bei der jeweiligen
privaten Haftpflichtversicherung angefragt werden, ob derartige Schadensfälle
ggf. mitversichert sind.
Der Abschluss einer Versicherung durch die
Stadt Bogen ist leider nicht mehr möglich.
Die Tradition des Maibaumaufstellens soll
durch den Wegfall der Übernahme der Versicherung durch die Stadt nicht leiden.
Ebenso sollen den Vereinen und Zusammenschlüssen keine finanziellen Einbußen
entstehen, das Maibaumaufstellen aber dennoch versicherungsrechtlich
abgesichert sein.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Stadtmarketingausschuss beschließt, dass gegen
Vorlage der Versicherungspolice der Versicherungsbeitrag für die selbst versicherten
Maibäume von der Stadt Bogen erstattet wird. Auf diese Weise sollen die 16
bisher über die Stadt Bogen versicherten Maibäume weiterhin abgesichert werden.