Sitzung: 15.07.2020 BSA/03/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Da die Einzelanwesen im Außenbereich kein solches Gewicht aufweisen, dass eine Satzung Gültigkeit und Rechtskraft erlangen kann, ist die Ablehnung aus städtebaulicher Sicht nicht abwägbar.
Die Belange werden daher zur Kenntnis genommen und sind entsprechend zu berücksichtigen.