Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Am 30.05.2020 dürfen wir den Wohnmobilstellplatz wieder öffnen. Die Auflagen wurden uns bisher nur mündlich übermittelt.

Es dürfen alle 5 Plätze geöffnet werden. Die Fahrzeuge müssen so einparken, dass zwischen den Aufenthaltsflächen neben dem jeweiligen Fahrzeug das nächste Fahrzeug steht, bzw. ausreichend Abstand von mindestens einer Fahrzeugbreite besteht. Am Platz darf nur das Behinderten-WC geöffnet sein. Die innenliegenden Duschen im Freibad oder Sportheim dürfen nicht benutzt werden.

 

Es wurde von den Werkausschussmitgliedern angeregt, dass eine Verschönerung, z.B. mit mobilen Abgrenzungen durch Stauden in Töpfen oder ähnliches geprüft wird. Die Kosten sollen entsprechend ermittelt werden und dies als Punkt auf die Werkausschusssitzung im Dezember aufgenommen werden.