Sitzung: 27.05.2020 BSA/01/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens muss der Bauherr die notwendigen Stellplätze pro Wohneinheit nachweisen.
Hierzu sind Grundstücksverhandlungen mit dem Bauherren zu führen, sobald diese positiv verlaufen und die Stellplätze nachgewiesen werden können, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.