Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Entsprechend Art. 51 Abs. 3 GO werden die Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen, Akklamation ist ausgeschlossen, auch wenn niemand widersprechen würde.

 

Werden zwei weitere Bürgermeister gewählt, muss für jeden von ihnen ein gesonderter Wahlgang stattfinden. Es ist nicht zulässig vorzusehen, dass der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl 2., der Bewerber mit der zweithöchsten Stimmenzahl 3. Bürgermeister sein soll.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.

 

Wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist, ist die Wahl zu wiederholen.


Beschluss:

 

Als Vorsitzender des Wahlausschusses wird

Herr Paukner, sowie Beisitzer Herr Kellner und als Schriftführerin Frau Janker bestellt.

 

Herr Paukner erläutert den Vorgang der geheimen Wahl. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen.