Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind die neu gewählten Stadtratsmitglieder zu vereidigen.

 

Der Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 wurde durch die neuen Stadtratsmitglieder

 

v  Brunner Josef (CSU)

v  Limbrunner Gold Holger (CSU)

v  Brandl Bettina (CSU)

v  Länger Werner (FDP/FWG)

v  Holzner Marion (FDP/FWG)

v  Knepper Tom (FDP/FWG)

v  Karl Anita (BI)

v  Muhr Helmut (FCW)

v  Gietl Reinhard (FCW)



niedergelegt und durch die Erste Bürgermeisterin abgenommen.

 

Eidesformel:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Im Einzelfall wird der Eid gem. Art. 31 Abs. 4 S. 3 GO auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet. Darüber hinaus werden ferner an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich glaube“ gesprochen (Art. 31 Abs. 4 S. 4 GO).