Sitzung: 01.05.2020 SR/44/2020
Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind die neu gewählten Stadtratsmitglieder zu vereidigen.
Der Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 2 wurde durch die neuen Stadtratsmitglieder
v
Brunner
Josef (CSU)
v
Limbrunner
Gold Holger (CSU)
v
Brandl
Bettina (CSU)
v
Länger
Werner (FDP/FWG)
v
Holzner
Marion (FDP/FWG)
v
Knepper
Tom (FDP/FWG)
v
Karl
Anita (BI)
v
Muhr
Helmut (FCW)
v
Gietl
Reinhard (FCW)
niedergelegt und durch die Erste Bürgermeisterin abgenommen.
Eidesformel:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott
helfe.“
Im Einzelfall wird
der Eid gem. Art. 31 Abs. 4 S. 3 GO auch ohne die Worte „so wahr mir Gott
helfe“ geleistet. Darüber hinaus werden ferner an Stelle der Worte „ich
schwöre“ die Worte „ich glaube“ gesprochen (Art. 31 Abs. 4 S. 4 GO).