Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Es erfolgte ein Satzungsbeschluss in der Sitzung vom 24.07.2019, in dem generell die Forderungen aus naturschutzrechtlicher Sicht aufgenommen und abgehandelt werden sollten. Dabei wurde die Einbeziehungssatzung „Brandlberg“ bereits als Satzung beschlossen.

 

Da ein Satzungsbeschluss jedoch aus chronologischer Sicht gesetzlich erst nach der Abwägung/Stellungnahme kommen sollte, die Gerichte jedoch einen vorzeitigen Satzungsbeschluss unter Umständen zulassen, soll hier eine erneute Bestätigung der Einbeziehungssatzung „Brandlberg“ erfolgen, um etwaigen möglichen Mängeln nachzukommen.


Beschluss:

 

Am Satzungsbeschluss vom 02.08.2019 wird auch nach erfolgter Auslegung in der Zeit vom 25.09.2019 bis 26.10.2019 und Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen festgehalten.

 

Die Einbeziehungssatzung „Brandlberg“ wird in der aktuellen Fassung, wie am 12.02.2020 bekannt gemacht, als Satzung beschlossen.

 

Dabei sollen bereits bezahlte Erschließungskosten für Grundstücke, die nach dieser aktuellen Satzung aus dem Geltungsbereich gefallen sind und nun nicht mehr als Baufläche ausgewiesen werden können, mit weiteren Erschließungskosten verrechnet werden.