Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die vorgebrachten Belange sind allesamt für die künftige Planung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

 

Seitens des Vorhabensträgers ist nach erneuter Auslegung eigenständig eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Straubing-Bogen zu beantragen.