Sitzung: 29.01.2020 BUSA/40/2020
Es findet eine Ortsbesichtigung statt mit Vorstellung durch den Vorhabensträger. Auf Nachfrage der Verwaltung besteht mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Einverständnis.
Im Rathaus erfolgt die Beschlussfassung hierüber (s. TOP 9).