Sitzung: 11.12.2019 BUSA/47/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die Forderungen können mit Ausnahme der
Eingriffsregelung umgesetzt werden.
Da ein privater Ausgleich auf den
überplanten Grundstücken von der Unteren Naturschutzbehörde nicht anerkannt
wird bzw. ein solcher Ausgleich nicht geschaffen werden kann, ohne die
Möglichkeit einer Bebauung zu gefährden, ist ein Ausgleich entweder nur auf
einer gesonderten Kompensationsfläche samt Pflegekonzept (Zeitaufwand;
dingliche Sicherung des jeweiligen Eigentümers) oder durch Abbuchung von einem
Ökokonto der Stadt möglich.
Beschluss:
Die Anregungen und
Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu
berücksichtigen.
Die
Ausgleichsfläche in Höhe von ca. 1.345 m² hat durch Abbuchung von einem
Ökokonto der Stadt Bogen gegen anteilige Aufwand-, Unterhalts- und Erwerbskostenerstattung
der notwendigen Grundstückseigentümer (künftigen Bauberechtigten) zu erfolgen.
Entsprechend der
dringlichen Anforderung des Landratsamtes Straubing-Bogen ist erneut eine verkürzte
Auslegung durchzuführen.
Vor Inkrafttreten
der Satzung ist eine schriftliche Kostenerstattungszusage seitens der
betroffenen Grundstückseigentümer einzuholen.
Soweit ein
Grundstückseigentümer die Kostenerstattung verweigert, ist die Satzung mangels
Umsetzbarkeit zu beenden.