Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

 

Die aufgeworfenen Belange werden zur Kenntnis genommen.

 

Die für eine mögliche Gewerbeerweiterung zur Verfügung stehenden Fl.Nr. 809 und 591 der Gemarkung Oberalteich können mangels gegenläufiger Eigentümerinteressen des ebenfalls anliegenden Betriebs und mangels Eigentumsbefugnis der Stadt Bogen nicht herangezogen werden.

 

Es ist deshalb in die Planungen mitaufzunehmen, dass eine vorrangige Nutzung der bereits vorhandenen Potenzialflächen der Fl.Nr. 809 und 591, Gemarkung Oberalteich (vgl. LEP-Ziel 3.2) derzeit nicht möglich ist.