Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das grundsätzliche Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Folgende Ergänzungen sind zu berücksichtigen.

 

1. Kompensationsbedarf:

Eine Eingrünung ist an der Ost- und Westseite vorgesehen. Es wird angenommen, dass seitens der UNB eine ergänzende Eingrünung an der Nordseite (nicht wie beschrieben Westseite) vorgenommen werden soll. Da nördlich der PV-Anlage bereits Gehölzbestände vorhanden sind, ist eine vollständige Eingrünung der Anlage an dieser Seite nicht erforderlich.

 

Um südlich des Weges eine angemessene Begrünung zu erreichen, wird auf dem Grünstreifen entlang der Nordseite eine zweireihige Bepflanzung auf 70% der Länge als ausreichend erachtet.

 

Die Sichtfelder im Westen und Osten zu den Nachbargrundstücken sind von Bepflanzungen freizuhalten.

 

2. Ausgleichsfläche:

Für die Ansaat ist autochthones Saatgut festzusetzen. Die Maßnahmen zur Herstellung der Wiese sind zu konkretisieren. Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter diesen Maßgaben ein Anerkennungsfaktor von 1,5 akzeptiert wird.

 

3. Rückbauverpflichtung

Die textliche Festsetzung III 0.5.1 zur Rückbauverpflichtung sind wie folgt zu ergänzen: „Die Beseitigung von Gehölzen oder Ausgleichsflächen nach Wegfall der Nutzung unterliegt den zum Zeitpunkt des Wegfalls geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen.“