Sitzung: 16.10.2019 BUSA/45/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie hat im Ergebnisbericht zum Energiegipfel Bayern vom September 2019 zum
Bereich Ausbau der Erneuerbaren Energien einen verstärkten Ausbau der
Erneuerbaren Energien – und damit auch der Photovoltaik - empfohlen. Bei
Freiflächenanlagen ist die Bayerische Staatsregierung dem Anliegen, mehr
Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten Bayerns
zuzulassen, bereits nachgekommen. Die Erhöhung der maximalen Zuschlagszahl von
30 auf 70 PV-Freiflächenanlagen pro Jahr (Zweite Verordnung über Gebote von
Freiflächenanlagen, seit 12. Juni 2019 in Kraft) ist ein sehr guter Kompromiss,
der die Belange der Energiewende, des Umweltschutzes und der Landwirtschaft so
weit wie möglich berücksichtigt.
Die
gegenständliche PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine solche
Anlage im benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht den Zielen der
Landesentwicklung (Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der Bayerischen
Staatsregierung.
Der Grundsatz,
derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz LEP 6.2.3)
wird durch die Planung beachtet:
Nach der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können
Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild
beeinträchtigen. Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf
vorbelastete Standorte gelenkt werden. Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von
Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder
Konversionsstandorte.
Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl.
hierzu 7.1.3: In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen
möglichst gebündelt werden.)
Der Landschaftsraum entlang der BAB 3 Passau-Regensburg ist durch die
überregionale Verkehrsachse zerschnitten und wird durch Verkehrslärm erheblich
vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstrecken
sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A nördlich der A3 bis nahe an die
Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung und damit weit über die geplante
Anlage hinaus.
Auszug UmweltAtlas Bayern Lärmbelastungskataster, Stand 10/2019
Neben der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet. Auf einer Strecke von 1,3 km befinden sich
bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen (Trudendorf und Weidenhofen) nördlich
und südlich der A3.
Das Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach Norden
bzw. Nordosten um ca. 12 Höhenmeter ab und damit weg von der Autobahn in die
Talsenke des nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen
werden dadurch topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist
schlecht einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den
bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze
entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im
Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab.
Mit der Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen werden die PV-Flächen
entlang der Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu vermindern. Analog zu den Ausführungen zum Grundsatz
6.2.3 LEP 2018 sind die Grundsätze der Regionalplanung (RP 12 1.4. G) zu
bewerten.
Beschluss:
Die
Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
Die gegenständliche
PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine Anlage im
benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht den Zielen der Landesentwicklung
(Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der Bayerischen
Staatsregierung. Die Stadt Bogen misst der Umsetzung der Klimaschutzziele auch
vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion einen hohen
Stellenwert bei und unterstützt Vorhaben, die in geeigneter Weise zur Umsetzung
beitragen. Dies wird für die geplante Anlage aufgrund der Größe in besonderem
Maße gesehen.
Der Grundsatz,
derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz LEP 6.2.3)
wird durch die Planung beachtet:
Nach der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können
Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild
beeinträchtigen. Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf
vorbelastete Standorte gelenkt werden. Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von
Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder
Konversionsstandorte.
Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl.
hierzu 7.1.3: In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen
möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung
von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene
verkehrsarme Räume sollen erhalten werden). Der Landschaftsraum entlang der BAB
3 Passau-Regensburg ist durch die überregionale Verkehrsachse zerschnitten und
wird durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt erstrecken sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A
nördlich der A3 bis nahe an die Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung
und damit weit über die geplante Anlage hinaus.
Neben der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet. Auf einer Strecke von 1,3 km befinden sich
bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen (Trudendorf und Weidenhofen) nördlich und
südlich der A3.
Die in der Stellungnahme enthaltenen Angaben zur Topographie sind nicht
zutreffend. Das Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach
Norden bzw. Nordosten ab und damit weg von der Autobahn in die Talsenke des
nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen werden dadurch
schon topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist schlecht
einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den
bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze
entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im
Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab. Eine erhebliche
Fernwirkung in die Landschaft ist nicht gegeben.
Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich daher weder um visuelle
Leitstrukturen noch um einen exponierten und weit einsehbaren Standort. Mit der
Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen werden die PV-Flächen entlang der
Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu vermindern. Analog zu den Ausführungen zum Grundsatz
6.2.3 LEP 2018 sind die Grundsätze der Regionalplanung (RP 12 1.4. G) zu
bewerten.
Zusammenfassend ist Nachfolgendes festzustellen:
Bei der Standortwahl für die geplante PV-Freiflächenanlage
„Weidenhofen-Erweiterung“ hat die Stadt Bogen Flächen in einem vorbelasteten
Abschnitt nördlich der A3 ausgewählt. Die mit der Entwicklung verbundenen
Umweltauswirkungen sind aufgrund der Topographie, der geringen Fernwirkung, der
geplanten Eingrünung und der zeitlichen Begrenzung der geplanten Nutzung
vertretbar und werden in der Abwägung gegenüber dem Ziel, erneuerbare Energien
verstärkt zu fördern, hinten angestellt. Insbesondere wird der Umsetzung der
Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung seitens der Stadt Bogen besonderes
Gewicht beigemessen.
Aus den aufgeführten Gründen kann die Planung im bestehenden Umfang ohne
eine Verringerung der Fläche im Norden fortgeführt werden.