Sitzung: 16.10.2019 BUSA/45/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die
Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
Die
gegenständliche PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine Anlage
im benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht somit den Zielen der
Landesentwicklung (Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der
Bayerischen Staatsregierung. Die Stadt Bogen misst der Umsetzung der
Klimaschutzziele auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen
Diskussion einen hohen Stellenwert bei und unterstützt Vorhaben, die in
geeigneter Weise zur Umsetzung beitragen. Dies wird für die geplante Anlage
aufgrund der Größe in besonderem Maße gesehen.
Der
Grundsatz, derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz
LEP 6.2.3) wird durch die Planung beachtet:
Nach
der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können Freiflächen-Photovoltaikanlagen das
Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen. Deshalb sollen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf vorbelastete Standorte gelenkt werden.
Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen
(Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte.
Dies
trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl. hierzu 7.1.3:
In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt
werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und
Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume
sollen erhalten werden). Der Landschaftsraum entlang der BAB 3
Passau-Regensburg ist durch die überregionale Verkehrsachse zerschnitten und
wird durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt erstrecken sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A
nördlich der A3 bis nahe an die Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung
und damit weit über die geplante Anlage hinaus.
Neben
der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet. Auf einer
Strecke von 1,3 km befinden sich bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen
(Trudendorf und Weidenhofen) nördlich und südlich der A3.
Das
Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach Norden bzw.
Nordosten um ca. 12 Höhenmeter ab und damit weg von der Autobahn in die
Talsenke des nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen werden
dadurch schon topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist
schlecht einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den
bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze
entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im
Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab. Eine erhebliche
Fernwirkung in die Landschaft ist nicht gegeben. Bei den Erweiterungsflächen
handelt es sich weder um visuelle Leitstrukturen noch um einen exponierten und
weit einsehbaren Standort. Mit der Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen
werden die PV-Flächen entlang der Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu
vermindern.
Zusammenfassend
ist nachfolgendes festzustellen:
Bei
der Standortwahl für die geplante PV-Freiflächenanlage
„Weidenhofen-Erweiterung“ hat die Stadt Bogen Flächen in einem vorbelasteten
Abschnitt nördlich der A3 ausgewählt. Die mit der Entwicklung verbundenen
Umweltauswirkungen sind aufgrund der Topographie, der geringen Fernwirkung, der
geplanten Eingrünung und der zeitlichen Begrenzung der geplanten Nutzung
vertretbar und werden in der Abwägung gegenüber dem Ziel, erneuerbare Energien
verstärkt zu fördern, hinten angestellt. Insbesondere wird der Umsetzung der
Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung seitens der Stadt Bogen besonderes
Gewicht beigemessen.
Die
Ausführungen werden in der Begründung zur Standortwahl unter Punkt 12.2.1
ergänzt.