Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Inhalte der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.

 

Die gegenständliche PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ ist eine Anlage im benachteiligten Gebiet. Die Planung entspricht somit den Zielen der Landesentwicklung (Ziel 6.2.1 LEP 2018) und den Klimaschutzzielen der Bayerischen Staatsregierung. Die Stadt Bogen misst der Umsetzung der Klimaschutzziele auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion einen hohen Stellenwert bei und unterstützt Vorhaben, die in geeigneter Weise zur Umsetzung beitragen. Dies wird für die geplante Anlage aufgrund der Größe in besonderem Maße gesehen.

 

Der Grundsatz, derartige Anlagen auf vorbelastete Standorte zu lenken (Grundsatz LEP 6.2.3) wird durch die Planung beachtet:

Nach der Begründung zum Grundsatz 6.2.3 können Freiflächen-Photovoltaikanlagen das Landschafts- und Siedlungsbild beeinträchtigen. Deshalb sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf vorbelastete Standorte gelenkt werden. Hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege, Energieleitungen etc.) oder Konversionsstandorte.

Dies trifft besonders auf bisher ungestörte Landschaftsteile zu (vgl. hierzu 7.1.3: In freien Landschaftsbereichen sollen Infrastruktureinrichtungen möglichst gebündelt werden. Durch deren Mehrfachnutzung soll die Beanspruchung von Natur und Landschaft möglichst vermindert werden. Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollen erhalten werden). Der Landschaftsraum entlang der BAB 3 Passau-Regensburg ist durch die überregionale Verkehrsachse zerschnitten und wird durch Verkehrslärm erheblich vorbelastet. Gemäß Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt erstrecken sich die Lärmbelastungen von bis zu 55 dB/A nördlich der A3 bis nahe an die Siedlung Mitterschida in ca. 850 m Entfernung und damit weit über die geplante Anlage hinaus.

 

Neben der Lärmbelastung ist der Abschnitt auch landschaftlich vorbelastet. Auf einer Strecke von 1,3 km befinden sich bereits 3 bestehende Freiflächenanlagen (Trudendorf und Weidenhofen) nördlich und südlich der A3.

 

Das Gelände fällt ab der bestehenden PV-Anlage Weidenhofen nach Norden bzw. Nordosten um ca. 12 Höhenmeter ab und damit weg von der Autobahn in die Talsenke des nördlich gelegenen Birnbaches. Die kaum 3 m hohen Modulreihen werden dadurch schon topografisch abgeschirmt, gerade der nördliche Flächenanteil ist schlecht einsehbar. Das Gelände liegt somit nicht exponiert und ist durch den bewachsenen Einschnittsdamm der Autobahn im Süden und die durchgehenden Gehölze entlang des Birnbaches im Norden gut abgeschirmt. Die geplanten Hecken im Westen und Osten schirmen die restlichen Flächen ab. Eine erhebliche Fernwirkung in die Landschaft ist nicht gegeben. Bei den Erweiterungsflächen handelt es sich weder um visuelle Leitstrukturen noch um einen exponierten und weit einsehbaren Standort. Mit der Erweiterung der bestehenden PV-Anlagen werden die PV-Flächen entlang der Autobahn gebündelt, um Umweltauswirkungen zu vermindern.

 

Zusammenfassend ist nachfolgendes festzustellen:

Bei der Standortwahl für die geplante PV-Freiflächenanlage „Weidenhofen-Erweiterung“ hat die Stadt Bogen Flächen in einem vorbelasteten Abschnitt nördlich der A3 ausgewählt. Die mit der Entwicklung verbundenen Umweltauswirkungen sind aufgrund der Topographie, der geringen Fernwirkung, der geplanten Eingrünung und der zeitlichen Begrenzung der geplanten Nutzung vertretbar und werden in der Abwägung gegenüber dem Ziel, erneuerbare Energien verstärkt zu fördern, hinten angestellt. Insbesondere wird der Umsetzung der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung seitens der Stadt Bogen besonderes Gewicht beigemessen.

Die Ausführungen werden in der Begründung zur Standortwahl unter Punkt 12.2.1 ergänzt.