Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

In der Sitzung vom 27.09.2017 wurde die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Brandlberg“ beschlossen.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung wurde festgestellt, dass im Rahmen der Planungen eine Gehölzfläche von ca. 80 m² für die künftige Bebauung beseitigt werden muss. Diese Gehölzfläche steht jedoch unter dem Schutz der Flurbereinigungssatzung des Amtes für Ländliche Entwicklung (Oberalteich II) und kann nur mit Zustimmung des Landratsamtes im Rahmen einer gemeindlichen Satzung gem. § 58 Abs. 4 FlurbG geändert oder aufgehoben werden.


Beschluss:

 

Es ist für die durch die Flurbereinigungssatzung „Oberalteich II“ geschützte Teilfläche von ca. 80 m² auf der Fl. Nr. 1254, Gemarkung Oberalteich, eine gemeindliche Satzung im Rahmen des § 58 Abs. 4 FlurbG aufzustellen und anzufertigen, um die Aufstellung einer rechtskräftigen Einbeziehungssatzung „Brandlberg“ in der derzeitigen Form gewährleisten zu können.

 

Durch die Herausnahme der Teilfläche der Fl.Nr. 1254, Gemarkung Oberalteich, ist ferner eine Ersatzfläche unter Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde und Zustimmung des Landratsamtes bereitzustellen (Ausgleichsfläche).