Beschluss: Zur Kenntnis genommen

 

Der Antrag auf isolierte Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenzen, Traufhöhe, Aufschüttung, Dachneigung wurde aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme und der Sitzungspause im August bereits befürwortet und an das Landratsamt Straubing-Bogen weitergeleitet. Deshalb wurde hier von Bürgermeister Schedlbauer eine Eilentscheidung getroffen.