Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Der ortsansässige Lebensmittel-Verbrauchermarkt beabsichtigt, sich zu vergrößern und seinen Standort zu verlegen. Das bestehende Gebäude des bisherigen Lebensmittelmarktes soll nun als Baumarkt genutzt werden.

 

Im Bebauungsplan „Lohgewanne“ ist der Standort des Verbrauchermarktes bisher als „SO Großflächiger Einzelhandel“ nach § 11 BauNVO (zulässig: Lebensmittel-Fachmarkt) ausgewiesen.

 

Durch die Nutzungsänderung des Verbrauchermarktes in einen Baumarkt fällt das Vorhaben zwar unter den Begriff „großflächiger Einzelhandelsbetrieb“, jedoch wird von der Zulässigkeit „Lebensmittel-Fachmarkt“ abgewichen.

 

Um die baurechtliche Voraussetzung für die Nutzungsänderung zu schaffen, wird die Beschränkung auf „Lebensmittel-Fachmarkt“ mittels Deckblatt in ein Sondergebiet „SO großflächiger Einzelhandel“ nach § 11 BauNVO (zulässig: Baumarkt Verkaufsfläche 1.250 m²) geändert. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nr. 884 und 885, Gemarkung Oberalteich.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Lohgewanne“ mit Deckblatt Nr. 4 in ein Sondergebiet, zulässig für einen Baumarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.250 m², umzuwandeln. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nr. 884 und 885, Gemarkung Oberalteich.