Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

2. Satzung

 

zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 14.12.1992

 

 

Aufgrund der Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) i. V. mit Art. 28 Abs. 1 – 4 des Bayer. Feuerwehrgesetztes (BayFwG) erlässt die Stadt Bogen folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

 

 

§ 1

 

Der § 1 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert.

 

Die Höhe des Aufwendungsersatzes und der Gebühren richtet sich nach den Sätzen gemäß Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.10.2019 in Kraft.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehr samt Anlage zu.