Sitzung: 31.07.2019 SR/40/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
2.
Satzung
zur Änderung
der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere
Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 14.12.1992
Aufgrund der
Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) i. V.
mit Art. 28 Abs. 1 – 4 des Bayer. Feuerwehrgesetztes (BayFwG) erlässt die Stadt
Bogen folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und
Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
§ 1
Der § 1 Abs. 2
Satz 1 wird wie folgt geändert.
Die Höhe des
Aufwendungsersatzes und der Gebühren richtet sich nach den Sätzen gemäß Anlage
1, die Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2
Diese Satzung
tritt am 01.10.2019 in Kraft.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehr samt Anlage zu.