Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

TZ  17     Die  Wirtschaftlichkeit   des  Schulbusvertrags  wäre   zu  dokumentieren  und   ggf.  

eine   Neuvergabe   nach   Durchführung  eines   (europaweiten)   Wettbewerbs  vorzu­-  

nehmen.  

 

Die  Schülerbeförderung   der  Stadt   Bogen  wurde   bis  31.12.2015   durch  das  Busunter­  

nehmen   B.   aus  Bogen   durchgeführt.   Grundlage   dafür  war  der  Schülerbeförderungsver-­  

trag  vom  07.08.1979   bzw.  13.08.1992.   Zum  01.01.2016   trat  das  Busunternehmen   E. 

aus  Straubing   mit  Zustimmung   der  Stadt   Bogen   in  den  bestehenden   Schülerbeförder-

ungsvertrag   ein.  Seit  der  Vertragsänderung   1992  wurden   die  Preise  auf  Antrag   des  

Busunternehmens   regelmäßig   angepasst.   Zum  Zeitpunkt   unserer   Prüfung   lag  ein  An­  

trag  auf  Preiserhöhung   des  Busunternehmens   E.   ab  dem  Schuljahr   2018/2019   vor.  

Eine  Ausschreibung   bzw.  Neuvergabe   der  Schülerbeförderung   wurde   seit  Vertragsbe­ginn   nicht  durchgeführt.   Insgesamt   fielen   im  Berichtszeitraum   für  die  Beförderung   im  

freigestellten   Schülerverkehr   durch  das  Busunternehmen   B.   bzw.  E.  Ausgaben   von   rd. 

442  T€  an. 

 

Das  Bayerische   Finanzministerium   hat  zur  Zuweisungsfähigkeit   von  Ausgaben   der  

Schülerbeförderung   Vollzugshinweise   erlassen.   Danach   können   Ausgaben,   die  im  Wi­derspruch   zu  den  Grundsätzen   der  Wirtschaftlichkeit   stehen,   nicht  als  zuweisungsfähig  

anerkannt   werden.   Der  Abschluss   eines   Beförderungsvertrags   im  Rahmen   des  freige­stellten   Schülerverkehrs   ohne  Ausschreibung   ist  hierfür   ein  Beispiel   angeführt   worden, 

soweit   der  Aufgabenträger   die  Wirtschaftlichkeit   nicht  nachweisen   kann   (vgl.  Ziff.  2.1  

des   FMS  vom  03.04.2007,   Az.  63-FV6510-008-12998/07). 

Eine  generelle   Beurteilung   für  den  von  der  Stadt  erteilten   Beförderungsauftrag   ver-mochten   wir  nicht  zu  treffen,  weil  dessen   Wirtschaftlichkeit   sowohl   von  bekannten   Umständen,  wie  den  seit  2014  gefallenen   Energiepreisen,   als  auch  von  den  örtlichen   Gegebenheiten,  wie  der   Konkurrenzsituation   vor  Ort,  abhängig   ist.  Die  Wirtschaftlichkeit  

des  Vertrages   wäre   daher   von  der  Stadt   noch  im  Einzelnen   zu  untersuchen   und  zu  dokumentieren.  

 

ln  diesem   Zusammenhang   weisen  wir  darauf   hin,  dass  der  Vertrag   nach  Auffassung  

des  damaligen   Bayerischen   Staatsministeriums   für  Wirtschaft,  Verkehr   und  Technologie  aufgrund   des   Haushaltsrechts   in  angemessenen   Abständen   dem  Wettbewerb   zu  

unterwerfen   wäre   und  die  Laufzeit   daher   einen  Zeitraum   von  fünf   bis  sieben   Jahren  

nicht  übersteigen   sollte   (vgl.  Schreiben   des   Bayerischen   Staatsministeriums   für Wirt­-  

schaft,  Verkehr   und  Technologie   vom   19.11.1998,  Az.  5806-l/4a-22326   in  FSt   144/  

1999).  Sofern   der  geschätzte   (Netto)Auftragswert   den  jeweiligen   EU-Schwellenwert   er­  

reicht,  wäre   auf  eine  Vergabe   nach  einem   europaweiten   Wettbewerb   zu  achten   (vgl.  

§§ 97  ff.  GWB   i.V.  mit  der  Vergabeverordnung   und  im  Einzelnen   dazu   die  Informationen zum Vergabe-Recht auf der Internetseite www.vergabeinfo.bayern.de).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bis 31.12.2018 hat das Busunternehmen Berger die Schulbeförderung der Grund- und Mittelschulkinder übernommen. Basis waren Vereinbarungen vom 07.08.1979 bzw. 13.08.1992. Das Busunternehmen Ebenbeck ist ab 01.01.2016 in den bestehenden Vertrag eingestiegen, zu den gleichen Bedingungen. Für 2018/2019 wurde eine inflationäre Erhöhung von 3,5 % durchgeführt.

Das entspricht 1,75 % pro Jahr.

Das Busunternehmen arbeitet mit den gleichen Fahrern zusammen wie die Fa. Berger. Lediglich bei einer Strecke wurde ein neuer Fahrer eingesetzt, das anfangs zu erheblichen Problemen führte. (Abholzeiten, Rückfahrten etc.). Für unterrichtsbedingte Fahrten mit dem Großbus von Degernbach zur Sporthalle, zum Verkehrsgarten oder ins Hallenbad Hunderdorf werden 52€, 62€ und 76€ pro Hin- und Rückfahrt abgerechnet.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass ein günstigerer Fahrpreis bei Ausschreibung zu erzielen ist. Zudem würde eine neue Firma mit einer völlig neuen Fahrmannschaft beginnen. Hier wären Probleme im größeren Umfang vorprogrammiert. Die Fa. Ebenbeck hat die Betriebsstätte zur Abwicklung der Beförderung in Bogen. Damit ist ein schnelles Reagieren auf unvorhergesehene Fahrten möglich (vergessene unterrichtsbedingte Fahrten kommen immer wieder vor).


Beschluss:

 

Die Verwaltung stellt die Wirtschaftlichkeit des Beförderungsvertrages mit der Fa. Ebenbeck fest. Eine Ausschreibung erfolgt nicht. Eine erneute Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird spätestens in 3 Jahren erfolgen.