Sitzung: 31.07.2019 SR/40/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
TZ
17 Die Wirtschaftlichkeit des
Schulbusvertrags wäre zu
dokumentieren und ggf.
eine
Neuvergabe nach Durchführung
eines (europaweiten) Wettbewerbs
vorzu-
nehmen.
Die Schülerbeförderung der
Stadt Bogen wurde
bis 31.12.2015 durch
das Busunter
nehmen B.
aus Bogen durchgeführt. Grundlage
dafür war der
Schülerbeförderungsver-
trag vom
07.08.1979 bzw. 13.08.1992.
Zum 01.01.2016 trat
das Busunternehmen E.
aus Straubing
mit Zustimmung der
Stadt Bogen in
den bestehenden Schülerbeförder-
ungsvertrag ein.
Seit der Vertragsänderung 1992
wurden die Preise
auf Antrag des
Busunternehmens regelmäßig
angepasst. Zum Zeitpunkt
unserer Prüfung lag
ein An
trag auf
Preiserhöhung des Busunternehmens E.
ab dem Schuljahr
2018/2019 vor.
Eine Ausschreibung bzw.
Neuvergabe der Schülerbeförderung wurde
seit Vertragsbeginn nicht
durchgeführt. Insgesamt fielen
im Berichtszeitraum für
die Beförderung im
freigestellten Schülerverkehr durch
das Busunternehmen B.
bzw. E. Ausgaben
von rd.
442 T€
an.
Das Bayerische
Finanzministerium hat zur
Zuweisungsfähigkeit von Ausgaben
der
Schülerbeförderung Vollzugshinweise erlassen.
Danach können Ausgaben,
die im Widerspruch
zu den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit stehen,
nicht als zuweisungsfähig
anerkannt werden. Der
Abschluss eines Beförderungsvertrags im
Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs ohne
Ausschreibung ist hierfür
ein Beispiel angeführt
worden,
soweit der
Aufgabenträger die Wirtschaftlichkeit nicht
nachweisen kann (vgl.
Ziff. 2.1
des FMS
vom 03.04.2007, Az.
63-FV6510-008-12998/07).
Eine generelle
Beurteilung für den
von der Stadt
erteilten
Beförderungsauftrag ver-mochten wir
nicht zu treffen,
weil dessen Wirtschaftlichkeit sowohl
von bekannten Umständen,
wie den seit
2014 gefallenen Energiepreisen, als
auch von den
örtlichen Gegebenheiten, wie
der Konkurrenzsituation vor
Ort, abhängig ist.
Die Wirtschaftlichkeit
des Vertrages
wäre daher von
der Stadt noch
im Einzelnen zu
untersuchen und zu
dokumentieren.
ln diesem
Zusammenhang weisen wir
darauf hin, dass
der Vertrag nach
Auffassung
des damaligen
Bayerischen
Staatsministeriums für Wirtschaft,
Verkehr und Technologie
aufgrund des Haushaltsrechts in
angemessenen Abständen dem
Wettbewerb zu
unterwerfen wäre
und die Laufzeit
daher einen Zeitraum
von fünf bis
sieben Jahren
nicht übersteigen
sollte (vgl. Schreiben
des Bayerischen Staatsministeriums für Wirt-
schaft, Verkehr
und Technologie vom
19.11.1998, Az. 5806-l/4a-22326 in
FSt 144/
1999). Sofern
der geschätzte (Netto)Auftragswert den
jeweiligen EU-Schwellenwert er
reicht, wäre
auf eine Vergabe
nach einem europaweiten Wettbewerb
zu achten (vgl.
§§
97 ff.
GWB i.V. mit
der Vergabeverordnung und
im Einzelnen dazu
die Informationen zum
Vergabe-Recht auf der Internetseite www.vergabeinfo.bayern.de).
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bis 31.12.2018 hat das
Busunternehmen Berger die Schulbeförderung der Grund- und Mittelschulkinder
übernommen. Basis waren Vereinbarungen vom 07.08.1979 bzw. 13.08.1992. Das
Busunternehmen Ebenbeck ist ab 01.01.2016 in den bestehenden Vertrag
eingestiegen, zu den gleichen Bedingungen. Für 2018/2019 wurde eine
inflationäre Erhöhung von 3,5 % durchgeführt.
Das entspricht 1,75 % pro Jahr.
Das Busunternehmen arbeitet mit
den gleichen Fahrern zusammen wie die Fa. Berger. Lediglich bei einer Strecke
wurde ein neuer Fahrer eingesetzt, das anfangs zu erheblichen Problemen führte.
(Abholzeiten, Rückfahrten etc.). Für unterrichtsbedingte Fahrten mit dem
Großbus von Degernbach zur Sporthalle, zum Verkehrsgarten oder ins Hallenbad
Hunderdorf werden 52€, 62€ und 76€ pro Hin- und Rückfahrt abgerechnet.
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein günstigerer Fahrpreis bei
Ausschreibung zu erzielen ist. Zudem würde eine neue Firma mit einer völlig
neuen Fahrmannschaft beginnen. Hier wären Probleme im größeren Umfang
vorprogrammiert. Die Fa. Ebenbeck hat die Betriebsstätte zur Abwicklung der
Beförderung in Bogen. Damit ist ein schnelles Reagieren auf unvorhergesehene
Fahrten möglich (vergessene unterrichtsbedingte Fahrten kommen immer wieder
vor).
Beschluss:
Die Verwaltung stellt die Wirtschaftlichkeit des Beförderungsvertrages mit der Fa. Ebenbeck fest. Eine Ausschreibung erfolgt nicht. Eine erneute Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wird spätestens in 3 Jahren erfolgen.