Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

In der Sitzung vom 05.06.2019 wurden die Stellungnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dahingehend abgehandelt, dass das Planungsbüro den geforderten Kompensationsumfang aus naturschutzrechtlicher Sicht überprüft.

 

Der Kompensationsumfang wurde nun seitens des Planungsbüros unter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde bejaht, weshalb eine Änderung in den Festsetzungen notwendig wird.

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde sieht dies als wesentliche Änderung an, weshalb erneut eine Auslegung erforderlich ist.


Beschluss:

 

Die Beschlüsse vom 05.06.2019 sind hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufzuheben.

 

Die textlichen Festsetzungen sind unter Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde anzupassen und eine erneute Auslegung durchzuführen.