Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die noch private Schmutzwasserableitung aus dem Anwesen Großlintach 18 ist zu untersuchen und zu prüfen, ob die Leitung in die öffentliche Entwässerungsanlage mit einbezogen werden kann bzw. ist mit dem Grundstückseigentümer abzuklären, ob die Leitung durch eine größere ersetzt werden darf.