Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die gemachten Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Anwesen Kleinlintach 5 und 5a ist festzustellen, dass die Hofstelle sehr beengt ist und für ein Betriebsleiter-Wohnhaus kein Platz zur Verfügung steht. Zudem befindet sich im Hofbereich eine Garage, die für den Betriebsablauf störend ist. Diese soll entfernt werden. Das Betriebsleiter-Wohnhaus ist direkt im Anschluss daran vorgesehen. Eine weitere Einengung ist nicht möglich.

 

Bezüglich der Anwesen Kleinlintach 6 und 6a wird den Anmerkungen dahingehend Rechnung getragen, dass der Geltungsbereich im nördlichen Bereich unmittelbar an die bestehende Bebauung herangeführt wird. Dies auch im Hinblick darauf, dass zu der bestehenden 110-kV-Freieitung ein entsprechender Sicherheitsabstand notwendig ist. Östlich wird die Baugrenze unmittelbar hinter dem möglichen Neubau vorbeigeführt. Auch hier ist eine Entwicklung nur in unmittelbarem Anschluss an den Hofraum möglich, da eine Entwicklung nach innen aus Platzgründen nicht mehr möglich ist. Der Geltungsbereich wird auch nördlich der Anwesen Kleinlintach 5 und 5a unmittelbar an den Bestand herangeführt.