Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

 


Beschluss:

 

Auf den hierzu gefassten Bauausschuss-Beschluss vom 19.09.2018, TOP 10.7.1, wird Bezug genommen.

 

An der geringfügigen Abweichung gegenüber dem Vorschlag des Landratsamtes Straubing-Bogen mit Stellungnahme vom 02.08.2018 wird festgehalten. Der Hofbereich der Fl.Nr. 478, Gemarkung Degernbach, Rankam 1, ist beengt. Nur durch den Anbau an ein bestehendes Gebäude ist es möglich, ein Betriebsleiter-Wohnhaus zu errichten, um die Hofnachfolge zu sichern. An der geringfügigen Erweiterung des Außenbereiches wird aus diesem Grunde festgehalten.