Vom Eigentümer der Bahnhofstraße 18 a wird im Rahmen der Baumaßnahme Neugestaltung Bahnhofstraße vorgebracht, dass er auf dem Grundstück Fl.Nr. 533, Gemarkung Bogen, eine Dienstbarkeit liegen hat, die ihm eine Durchfahrtsbreite von 4 m garantiert.

 

Mit der geplanten Baumscheibe würde sein Einmündungsradius eingeschränkt.

 

Stadtbaumeister Krammer trägt vor, dass die Dienstbarkeit trotz Aufforderung bis heute nicht vorgelegt wurde. Vom Eigentümer der Fl.Nr. 533, Gemarkung Bogen, Bahnhofstraße 18, liegt eine unterschriebene Bauerlaubnis vor.

 

Nach einer ausgiebig und kontrovers geführten Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst: