Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Vom Eigentümer der Fl.Nr. 479, Gemarkung Oberalteich, wird gefordert, den Baum auf dem Grundstück Fl.Nr. 470/4, Gemarkung Oberalteich, der im Eigentum der Stadt steht, zu beseitigen. Als Begründung wird angegeben, dass der Baum die Photovoltaikanlage auf dem Anwesen Further Straße 13 verschattet.

 

Bei der Besichtigung wird festgestellt, dass der Baum östlich des betroffenen Grundstückes liegt. Die Entfernung zum betroffenen Grundstück beträgt mehr als 15 m.

 

Nach einer kurzen Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Beseitigung des Baumes wird zugestimmt. Eine Verschattung der Photovoltaikanlage kann, wenn überhaupt, nur kurzzeitig auftreten. Die Haupteinstrahlungsrichtung Süden wird vom Baum nicht beeinträchtigt.

 

 


Abstimmungsvermerke:

Der Antrag ist somit abgelehnt.