Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Herr Krammer erläuterte die Situation, dass die Stadt Bogen von der Regierung von Niederbayern mit Schreiben vom 29.11.2018 aufgefordert wurde, in Bezug eines Planfeststellungsverfahrens bis zum 14.01.2019 dahingehend Stellung zu nehmen, dass die Bayernwerk Netz GmbH eine Mast- und Fundamentverstärkung von Mast Nr. 31 plant und im Gegenzug 5 (überflüssige) Masten einschließlich der Leiterseile zurückbaut. Ebenso wird auch die Anbindung von  Mast Nr. 31 an das neue Umspannwerk geplant. Hierzu wird ein entsprechendes Schaubild vorgelegt und erläutert.

 

Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Stützkörper der zurückzubauenden Masten teils auch zur Stabilisation der dort verlaufenden Straße, die im Eigentum der Stadt Bogen liegt, dienen.

 

 


Beschluss:

 

 

Öffentliche Belange stehen seitens der Stadt Bogen zum geplanten Vorhaben der Bayernwerk Netz GmbH nicht entgegen und sind daher nicht betroffen. Es ist jedoch aufgrund des Rückbaus der Masten, insbesondere bei Mast Nr. 32 a, die Stabilisation der dort verlaufenden Straße zu gewährleisten.