Sitzung: 12.12.2018 BUSA/36/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9
Herr Krammer stellt die Gegebenheiten mittels Schaubilder vor. Dabei wird erläutert, dass sich das Vorhaben innerhalb der Ortschaft nach dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB zu bemessen ist.
Aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung (4-geschossig, ähnlicher Baustil) ist das Vorhaben vergleichbar mit der näheren Umgebung.
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird grundsätzlich
zugestimmt. Die Sichtverhältnisse (Sichtdreieck) der Einmündungen, bezogen auf
die Gemeindestraßen, sind jedoch darzulegen und freizuhalten.