Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Punkt, dass der Antragsteller bei Überplanung bzw. Bebauung die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen hat, ist aufzunehmen. Ebenso sind die Bauwerber darauf hinzuweisen, dass vor Baubeginn eine Sondagegrabung durchgeführt werden muss. Diese Erdbewegungen müssen unter Aufsicht einer Fachkraft stehen. Die Kosten hierfür hat der Bauträger zu übernehmen.