Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Nach Erläuterung der vom Landratsamt aufgeworfenen Problematik hinsichtlich offener Garagen und deren Anwendung auf die derzeitig örtlichen Bauvorschriften der Stadt Bogen wird empfohlen, die Angelegenheit dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.

 

Im Nachgang wird nochmals erläutert, dass diese Änderung keine Auswirkungen auf die Anzahl der Stellplätze haben wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den § 3 der örtlichen Bauvorschriften (Stellplätze) hinsichtlich eines neuen Satz 2 wie folgt zu ergänzen:

 

„Satz 1 findet keine Anwendung auf offene Garagen.“

 

Die ursprünglichen Sätze 2 und 3 werden sodann Satz 3 und 4 des § 3.