Sitzung: 24.10.2018 SR/32/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Bei der Prüfung des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes 2018 wurde darauf hingewiesen, dass
der Kassenverwalter und sein Stellvertreter durch Beschluss vom zuständigen
Gremium zu bestellen sind.
Laut Art. 100 Abs.
2 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Ziffer 18 Geschäftsordnung
obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des
Stellvertreters.
Frau Julia Graf
soll als stellvertretende Kassenverwalterin bestellt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Julia Graf als stellvertretende Kassenverwalterin zu.