Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/3, Gemarkung Bogenberg, westlich der Zufahrt zum Anwesen Ödhof 2, ein Gebäude zu errichten. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung notwendig. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 1539/3 und 1539, Teilfläche, Gemarkung Bogenberg. Der Bauausschuss sprach in seiner Sitzung am 19.09.2018 einen Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat aus.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses vom 19.09.2018 zu, für den Ortsteil Ödhof eine Außenbereichssatzung zu erstellen. Dass westlich der Zufahrt Ödhof 2 gelegene Grundstück soll der Bebauung zugeführt werden. Es ist im Ortsteil Ödhof eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden. Das Gebäude Ödhof 3 ist in zwei Gebäudeteile unterteilt. Zudem befinden sich in diesem Anwesen mehrere Wohnungen, so dass die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gerechtfertigt ist. Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 1539/3 und 1539, Teilfläche, Gemarkung Bogenberg.