Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Seit 01.04.2016 hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geändert. Nunmehr sind die Erschließungsbeiträge in Bayern nicht mehr nach bundesrechtlichen, sondern landesrechtlichen (Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG) Bestimmungen zu erheben.

Insofern wurde die bisherige Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bogen vom 11.12.1987, an dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags orientiert, abgeändert und durch Hervorhebungen bzw. Streichungen an die bisherige Satzung angepasst. Dies entspricht auch den Empfehlungen des Prüfers des Kommunalen Prüfungsverbandes (TZ 23).

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bisherige Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 zum 31.10.2018 außer Kraft zu setzen und die unter Einarbeitung der gekennzeichneten Änderungen beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zum 01.11.2018 in Kraft zu setzen.