Sitzung: 10.10.2018 BUSA/34/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Seit 01.04.2016 hat sich die Rechtsgrundlage
für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geändert. Nunmehr sind die
Erschließungsbeiträge in Bayern nicht mehr nach bundesrechtlichen, sondern
landesrechtlichen (Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG) Bestimmungen zu erheben.
Insofern wurde die bisherige
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bogen vom 11.12.1987, an dem
Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags orientiert, abgeändert und durch
Hervorhebungen bzw. Streichungen an die bisherige Satzung angepasst. Dies
entspricht auch den Empfehlungen des Prüfers des Kommunalen Prüfungsverbandes
(TZ 23).
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die
bisherige Erschließungsbeitragssatzung vom 11.12.1987 zum 31.10.2018 außer
Kraft zu setzen und die unter Einarbeitung der gekennzeichneten Änderungen
beiliegende Erschließungsbeitragssatzung zum 01.11.2018 in Kraft zu setzen.