Beschluss: Zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Eigentümer des Grundstückes Schmiedsgewanne 37 beantragt die Errichtung einer Sichtschutzwand in Höhe von 2 m. Sie soll eine bestehende Hecke ersetzen, die zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn Schmiedsgewanne 35 führte. Laut Bebauungsplan wären Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Es wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

 

Dieser TOP wurde ausführlich diskutiert und vorgeschlagen, den TOP in die nächste Bauausschusssitzung zu verweisen.


Beschluss:

 

Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schmiedsgewanne wird zurückgestellt. In der nächsten Bauausschusssitzung ist die Örtlichkeit zu besichtigen.