Sitzung: 15.06.2016 BUSA/04/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Hinweis auf § 37 WHG. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.
Beschluss:
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan enthalten.