Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/3, Gemarkung Bogenberg, westlich der Zufahrt zum Anwesen Ödhof 2, ein Gebäude zu errichten. Um hier die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung einer Außenbereichssatzung notwendig. Der vorgeschlagene Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.


Beschluss:

 

Für den Ortsteil Ödhof wird dem Stadtrat empfohlen, eine Außenbereichssatzung zu erstellen. Das westlich der Zufahrt Ödhof 2 gelegene Grundstück soll der Bebauung zugeführt werden. Es ist im Ortsteil Ödhof eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden. Das Gebäude Ödhof 3 ist in zwei Gebäudeteile unterteilt. Zudem befinden sich in diesem Anwesen mehrere Wohnungen, so dass die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gerechtfertigt ist.