Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Bei Geländeschnitten muss mit Hang- und Schichtwasser gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.


Beschluss:

 

Ein entsprechender Hinweis wurde in die Satzung aufgenommen. Kein Regelungsgehalt im Flächennutzungsplan -  Deckblatt.